Mobilitätserweiterungen
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Mobilitätserweiterung „Mobility Trucker“
Angesichts der Neuregelung von 2018 der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Berufskraftfahrer und dem daraus resultierendem Übernachtungsverbot im eigenen Fahrzeug an Feiertagen und Wochenenden sowie der eingeschränkten Übernachtungskapazitäten auf Auto- und Rasthöfen sind clevere Mobilitätslösungen für betroffene Berufskraftfahrer dringlichst erforderlich damit diese zu einer geeigneten Übernachtungsmöglichkeit gelangen können.
Aus diesen Gründen hat der FahrGut Member Club unter Berücksichtigung innovativer Carsharingangebote und in Abstimmung mit diversen Rasthofbetreibern sein neuestes Projekt „Mobility Trucker“ entwickelt.
Was ist „Mobility Trucker“?
Mobility Trucker ist das Corporate Carsharing der Zukunft. Denn mit dieser cleveren Mobilitätslösung für Berufskraftfahrer sparen Sie als Spediteur nicht nur bares Geld (keine teuren Taxi- oder Mietwagenkosten) sondern haben bundesweit auch nur eine Kostenstelle sowie eine monatliche Abrechnung. Gleichzeitig bleibt Ihr Fahrer auch innerhalb seiner Pausen mobil und unabhängig um evtl. kleine Besorgungen zu machen oder z.B. kostengünstig Essen gehen zu können.
Ein weiterer Mehrwert ist bei Mobility Trucker natürlich auch die Aufwertung Ihrer Stellenbeschreibung bei der Personalsuche oder der Personalerhaltung.
Wo soll Mobility Trucker platziert werden?
Die Fahrzeuge für Mobility Trucker sollen in der ersten Phase unseres Pilot-Projektes an, mit Ihnen abgestimmten Rasthöfen platziert werden.
Nach erfolgreichem Abschluss unseres gemeinsamen Pilot-Projektes erweitern wir das Netzwerk bundesweit. Zusätzlich sollen auch größere Industriegebiete wie z.B. Fraports, Häfen usw. mit Mobility Trucker Stützpunkten bestückt werden.
Optionale Mehrwerte
Angelehnt an den aktuellen Mobilitätswandel in punkto E-Mobilität an dem sich auch Tank & Rast beteiligt können bzw. sollten gerade die Fahrzeuge für Mobility Trucker über einen Elektroantrieb verfügen zumal sich dies bei der eingeschränkten Nutzung bzgl. der Lenk- und Ruhezeiten bei Bus- und LKW-Fahrern/innen grundsätzlich anbietet. Auf diese Weise kann auch zusätzlich der Ausbau des Versorgungsnetzes für Elektrofahrzeuge, gerade im ländlichen Raum weiter vorangebracht werden, was sicherlich auch einer zusätzlichen Subventionierung des Projektes zugutekommen kann.
Zusätzliche Mehrwerte bestehen darin, den Berufszweig der Bus- und LKW-Fahrer/innen aufzuwerten und somit die viel diskutierten Arbeitsbedingungen attraktiver für dringend benötigten Nachwuchs zu gestalten sowie den öffentlichen Fokus mehr auf die Sicherheit der Fahrer/innen als auf die Fracht zu lenken zumal aktuell zu diesen Themen auf europäischer Ebene über das Mobilitätspaket neu verhandelt wird.
Wie sähe Mobility Trucker in der Praxis aus?
Sie registrieren Ihr Unternehmen und Ihre LKW-Fahrer/innen bei unserem Online-Portal. Danach erhalten Sie binnen weniger Tage die Zugangskarten für Ihre Fahrer. Schon kann es losgehen und Ihre Fahrer können Mobility Trucker auf Ihren Touren nutzen.
Danach stellen Ihre Fahrer ihre LKW auf den ausgewählten Rasthöfen ab und sichert sie. Danach können ihre Fahrer die bereitgestellten Carsharing-Fahrzeuge nutzen. Bevor die Fahrer dann wieder Ihre LKW besteigen, stellen sie einfach die Carsharing-Fahrzeuge wieder an ihre vorgesehen Plätze ab. – Die Abrechnung läuft dann zentralisiert und automatisch genau.
Was kostet die Nutzung von Mobility Trucker?
Die Nutzung von Mobility Trucker wird in erster Linie nach einem Minutenpreis ab 0,19 EURO abgerechnet. Bei einer von 4 Stunden zu einem Festpreis ab 29.90 EURO und einer Nutzung von 24 Stunden wird eine Tagespauschale in Höhe von ab 79,00 EURO abgerechnet.
Wie sieht die Abrechnung bei Mobility Trucker aus?
Hier liegen gerade für Speditionen die Vorteile in einer monatlichen Sammel-Abrechnung. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit einer Differenzierung zwischen gewerblicher und privater Nutzung seitens des Fahrpersonals z.B. wenn der Fahrer ein Fahrzeug zusätzlich an einem Urlaubstag genutzt hat.
Des Weiteren greift hier die De-minimis-Förderrichtlinie zu Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, da z.B. eine Sammelabrechnung mit den Raststätten-Betreibern erstellt werden könnte. Optional muss noch geprüft werden, inwieweit die Möglichkeit der Implementierung von externen Übernachtungsmöglichkeiten möglich ist. Hierzu müsste geprüft werden, ob z.B. die Abwicklung über einen Verband oder eine externe Abrechnungsstelle über die alle Übernachtungen von Bus- und LKW-Fahrern/innen erfasst und abgerechnet wird möglich ist.
Hinweise zur Förderfähigkeit von Ausgaben für die Nutzung von Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen „sicheres Parken“ nach Nr. 1.10 des Maßnahmenkataloges (Anlage zu Nr. 2 der De-minimis-Förderrichtlinie) ab der Förderperiode 2018 nach Beschluss vom 14.11.2017
Mobilitätserweiterung „Hitch Mobility“
Nach erfolgreicher Beta-Phase des Pilot-Projekts „Mobility Trucker“ wäre folgende Erweiterung unter dem Titel „Hitch Mobility“ sinnvoll um eine langfristige Auslastung und daraus resultierende Umsätze zu gewährleisten.
Anlehnend an die 2023 veröffentlichte Autobahn-Pannenstatistik des ADAC sowie der der Tatsache, dass eine Belegung der Carsharing-Fahrzeuge gemäß der gültigen Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Berufskraftfahrer nur an Wochenenden und an Feiertagen gewährleistet ist bieten diese als Ersatzfahrzeuge bei Autopannen ein zusätzliches großes Potential für ein generelles Carsharing auf Rasthöfen.
Laut Pannenstatistik des ADAC gab es in 2022 deutlich über 4 Mio Autopannen auf bundesdeutschen Autobahnen. Nahezu jedes 8. Fahrzeug musste abgeschleppt und in einer Werkstatt repariert werden. Bei jedem 3. dieser Fahrzeuge dauerte die Reparatur länger als 2 Werktage und es kam ein Mietwagen zum Einsatz.
Geht man davon aus, dass das Mitführen von nichtberechtigten Personen in einem Abschleppwagen nur bedingt bis gar nicht statthaft ist und wenn der Abschleppwagenfahrer dies aus Kulanz zulässt dies auch nur platztechnisch sehr begrenzt möglich ist, ist es naheliegend, dass bereits an der nächsten Möglichkeit, also am nächsten Rasthof eine Beförderungslösung angeboten werden sollte. Denn bisher gibt es nur die Möglichkeit der Bestellung eines Mietfahrzeuges, bei denen es derzeit zu zusätzlichen Wartezeiten von durchschnittlich mindestens 2 bis 4 Stunden kommt.
Wie kann Hitch Mobility im Schadenfall abgewickelt werden?
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls sollte die Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen aus Hitch Mobility gleich wie Mietwagen über die Automobil Clubs und Kaskoversicherungen abgewickelt werden können. Einer Registrierung und Abgleichung der Nutzerdaten kann langfristig durch eine Erweiterung der Kundenkarten von Automobilclubs und Versicherungen vorgegriffen werden. Diese könnten dann im Schadenfall kurzfristig freigeschaltet werden. Eine Schufa des Nutzers ist somit nicht erforderlich da im Schadenfall der jeweilige Automobilclub oder die jeweilige Kaskoversicherung Vertragspartner ist.
Des Weiteren sollte langfristig die Option je nach Nutzungsdauer zur Wandlung zu einem Mietwagenvertrag zur Verfügung stehen. So könnte z.B. ein Reisender der zu einem fixen Anreisetermin seinen Urlaub antreten muss das Fahrzeug nach seiner Rückkehr abwickeln.
Optional sollte auch die Rückgabe von Carsharing-Fahrzeugen aus Hitch Mobility auch an Bahnhöfen und Flughäfen ermöglicht werden, damit Reisende im Schadenfall alternativ ihre Reise via Bahn oder Flugzeug fortführen können.